POLIZEILICHE RATSCHLÄGE FÜR BESUCHER DER STADT POSEN
POLIZEILICHE RATSCHLÄGE FÜR BESUCHER DER STADT POSEN
Diese Broschüre wurde für die Sicherheit der ausländischen Touristen bearbeitet, die in Stadt Posen ankommen.
I. PERSÖNLICHE SICHERHEIT
Im Notfall sollten Sie Notrufnummer 112 anrufen, die sowohl auf Polnisch als auch auf Englisch bedient wird.
Darüber hinaus stehen in Polen folgende Notrufnummern zur Verfügung:
Notdienst |
Tel. 999 |
Feuerwehr |
Tel. 998 |
Polizei |
Tel. 997 |
Stadtpolizei |
Tel. 986 |
Die Verbidungen mit diesen Nummern sind kostenfrei, sowohl vom Handy als auch von den öffentlichen zahlbaren Telefonen. Nach der Verbindung mit dem Notruf, warten Sie bitte auf eine Verbindung mit Operateur. Wiederholung der Verbindung verlängert Wartezeit. Nach der Verbindung mit Notruf der Operateur will das Gespräch - vom Interventionsart abhängig - zu richtigem Dienst durchstellen.
DIE NOTRUFANMELDUNG soll klar, kurz und bündig werden . Die Anmeldung muss solche Angaben enthaltet werden:
- Ort eines Ereignisses (z.B. charakteristischer Punkt oder - wenn möglich – Name und Nummer der Straβe),
- Art eines Ereignisses (z.B. Überfall, Körperverletzung, Diebstahl, Kollision, Verkehrsunfall),
Kategorien:
- Diebstahl,
- Mord,
- Raub,
- Körperverletzung/Schlägerei,
- Kollision/Verkehrsunfall,
- Einbruch,
- Autodiebstahl,
- Betrug,
- Name des Anmelders (Vorname, Name, Handy-/Telefonnummer)
II. STRAβENSICHERHEIT
In Polen es gilt Rechtsverkehr. Das Fahrzeug muss ganzjährig – egal ob in der Stadt oder auβen – Tag und Nacht die Lichter eingeschaltet haben.
Fahrer und Passagiere (auch am Hintersitz) müssen sich anschnallen.
Während der Fahrt darf man Handy nur mit dem Headset oder mit der Freisprechanlage gebrauchen. Es ist verboten, das Handy in der Hand zu halten. Auf dem ganzen Polensgebiet zur Pflichtausrüstung der Fahrzeuge gehört: Feuerlöscher und Warndreieck.
Mangel von diesen Sachen ist ein Verkehrsvergehen.
Kinder kleiner als 150 Zentimeter müssen in den speziellen Kindersitzen fahren.
In Polen Autofahrt in betrunkenem Zustand oder nach Drogen und ähnlichen Substanzen ist verboten. Zulässige Alkoholmenge im Fahrersblut darf nicht höher als 0,2 Promille (0.2‰ Blut/Alkoholsniveau) betragen. Polizeibeamten sind berechtigt zur Messung der Nüchternheit der Fahrer in der ausgeatmeten Luft in mg/l, was bedeutet, dass das zulässige Alkoholsniveau im Messgerät nicht höher als 0,1 mg/l d.h. etwa 0,2 Promille betragen.
Ausländischer oder internationaler Führerschein ist gültig in Polen durch sechs Monate vom ersten Grenzübertritt. Nach dieser Zeit müssen Sie ein staatliches Examen bestehen (geltende Sprache ist Polnisch).
MAXIMALE ZULÄSSIGE GESCHWINDIGKEIT:
III. AUTO PARKEN UND STOPPEN
In Poznań darf man Auto auf den markierten Plätzen auf den Straβen, Parkplätzen in den Siedlungszonen und auch auf den bewachten und unbewachten Stadtsparkplätzen parken.
Darüber hinaus es gibt in Poznań im Zentrum zahlbare unbewachte Parkzone an Werktagen (Montag bis Freitag) von 8:00 bis 18:00 Uhr. Für Parken kann man im Parkautomat oder mit Handy per SMS zahlen. Parkschein muss man in einem sichtbaren Ort hinter Frontscheibe im Auto legen.
ACHTUNG: Parkzone Beamten dürfen keine Parkgebühren einziehen!
Auto Stopp ist erlaunbt nur in den angewiesenen Orten, gemäβ der Verkehrszeichen. Stopp auf den Parkplätzen mit der Grenzmarkierung für Behinderten (ohne spezielle Karte) oder mit der Zick-Zack-Linie (Einfahrt, Tor, Garage) ist verboten.
IV. POLIZEILICHE UNIFORM UND POLIZEILICHE STREIFENWAGEN
Polizeibeamten im Dienst tragen solche Uniformen:
Polizeiliche Autos (Streifenwagen) sind silber-blau oder dunkelblau mit der Aufschrift: “POLICJA”.
Jeder Polizeibeamte hat seine Polizei ID-Karte.
V. BERECHTIGUNGEN DER POLIZEIBEAMTEN:
Polizeibeamten sind berechtigt, u.a.:
- Dokumente zu kontrollieren und Personaldaten zu überprüfen,
- Personen festzunehmen, die offensichtliche Gefahr für Menschenleben, Gesundheit oder Eigentüm verursachen,
- Auβerordentliche Personenkontrolle durchzugehen und Gepäck durchzusuchen in der Situation des begründeten Tatverdachtes.
VI. POLIZEILICHE RATSCHLÄGE
Schützen Sie Ihre persönliche Sachen:
- Legen Sie bitte nicht Ihre Geldtasche mit den Dokumenten in die Auβentaschen der Bekleidung ein, weil die Gelegenheit Diebe macht,
- Schützen Sie bitte Ihre Smartphones vor dem Entreiβen aus der Hand,
- Lassen Sie bitte nicht Ihr Gepäck ohne Aufsicht,
- Lassen Sie bitte nicht Dokumente, Notebooks, GPS-Navi, Smartphones usw. in Ihrem Auto,
- Vergessen Sie bitte nicht, immer das Auto zu schlieβen.
WICHTIG: Im Fall des Verlustes von Ihrem Besitz infolge eines Diebstahls, Einbruchs oder Raubs, melden Sie jedes Verbrechen der Polzei!
Pass auf Dich auf:
- Nehmen Sie bitte nicht die Kontakte mit den unbekannten Personen auf,
- Fahren Sie bitte nur mit dem Lizenztaxi,
- Am Abend und in der Nacht vermeiden Sie bitte dunkle Plätze, Seitenstraβen, Parke,
- Wechseln Sie bitte das Geld nur in den Banken oder Wechselstuben.
WICHTIG: Im Fall des Verbrechens, z.B. des Diebstahls, Einbruchs, Raubs usw. in der Stadt Poznań rufen Sie bitte kostenlose Notrufnummer 112 oder 997 an oder melden Sie bitte die Tat persönlich in einer der folgenden Polizeidienststellen:
· Poznań Stadtkommandantur der Polizei, Szylinga Str. 2, Poznań, tel. (+48) 47 77 156 92;
· Grunwald Polizeikommissariat, Rycerska Str. 2, Poznań, tel. (+48) 47 77 121 11;
· Jeżyce Polizeikommissariat, Kochanowskiego Str. 16, Poznań, tel. (+48) 47 77 122 11;
· Nowe Miasto Polizeikommissariat, Polanka Str. 24, Poznań, tel. (+48) 47 77 123 11;
· Północ Polizeikommissariat, Jana III Sobieskiego Siedlung 115, Poznań, tel. (+48) 47 77 146 11;
· Stare Miasto (Altstadt) Polizeikommissariat, Marcinkowskiego Allee 31, Poznań tel. (+48) 47 77 124 11
· Wilda Polizeikommissariat, Chłapowskiego Str. 12, Poznań, tel. (+48) 61 84 125 11.
Sie können die Strafanzeige dem Polizeibeamte im Kommissariat oder dem Staatsanwalt erstatten.
VII. VERGISS ES NICHT
- In der Stadt Poznań Alkoholgenuss in den öffentlichen Orten wie Parke, Straβsen, Pläatze ist verboten, auβer Sommergärten an den Restaurants, Bars, Cafés.
- Einfuhr, Ausfuhr und Beförderung der Drogen und Rauschmittel ist ein Verbrechen.
- Besitz der Feuerwaffe ohne Waffenerlaubnis stellt ein Verbrechen dar.
- Vertrieb und Besitz der Kinderpornografie ist verboten.